Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Beherbergungsverträge des Biohotels Restaurant Café Saline, Stiftsgut Wilhelmsglücksbrunn bei Creuzburg

Inhaberin

Biohotel Stiftsgut Wilhelmsglücksbrunn
SSG Saline Service Gesellschaft mbH  
Wilhelmsglücksbrunn 1
99831 Amt Creuzburg

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für die Überlassung sonstiger Räume zur Nutzung im Rahmen von Schulungsveranstaltungen oder privaten sowie öffentlichen Feiern. Sie gelten ferner für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Biohotels & Restaurants Café Saline, Stiftsgut Wilhelmsglücksbrunn (im Folgenden „Biohotel“ genannt).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Biohotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB angewendet wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner

  1. Der Vertrag kommt zu Stande, indem das Biohotel den Antrag des Kunden annimmt. Dem Biohotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind die SSG Saline Service Gesellschaft mbH, Barfüßerstr. 4, 99817 Eisenach als Betreiberin des Biohotels und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Biohotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Biohotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Biohotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. – mangels Vereinbarung – laut Preisaushang und/oder Veröffentlichung im Internet geltenden Preise des Biohotels vorab oder bei Anreise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Biohotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Die Bindungsfrist für Angebote des Biohotels beträgt drei Monate
  4. Der Konsum vom Kunden selbst mitgebrachter Speisen und Getränke im Rahmen privater oder öffentlicher Feiern/ Veranstaltungen ist nicht zulässig.
  5. Das Biohotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Biohotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  6. Rechnungen des Biohotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Biohotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Biohotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Biohotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. Das Biohotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen.
  8. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Biohotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Biohotels aufrechnen oder verrechnen.

IV. Unzulässiges Verhalten

Das Entzünden von Feuer und das Abbrennen eines Feuerwerks sind wegen der vorhandenen Stallungen und Tiere unzulässig. In allen Räumlichkeiten des Biohotels und des Restaurants sowie in den Stallungen gilt Rauchverbot. Nach 22:00 Uhr ist mit Musik, Gesang und sonstigen Geräuschquellen Zimmerlautstärke einzuhalten.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Biohotels (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Biohotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Biohotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Stornierungen gebuchter Räume sind bis acht Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstermin kostenfrei. Stornierungskosten entstehen bei Stornierungen bis vier Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstermin i. H. v. 15 % des Nutzungspreises, bei Stornierungen bis eine Woche vor dem vereinbarten Ankunftstermin i. H. v. 60 % des Nutzungspreises und bei Stornierungen weniger als eine Woche vor dem vereinbarten Ankunftstermin i. H. v. 90 % des vereinbarten Nutzungspreises. Bei Stornierungen von Verpflegungsleistungen des Biohotels (z. B. Buffet-oder Menübestellungen) stehen dem Biohotel in jedem Fall 10 % des vereinbarten Verpflegungspreises zu. Bei Stornierungen weniger als eine Woche vor dem vereinbarten Leistungstermin stehen dem Biohotel 90 % des vereinbarten Verpflegungspreises zu. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern, Ferienwohnungen oder sonstigen Räumen hat das Biohotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

    Ferienwohnungen unterliegen folgenden Mietbedingungen:
    Der Mietvertrag kommt durch Bestätigung des Biohotels per Mail und den Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters zustande. Die Gesamtmiete und alle weiteren gebuchten Leistungen zuzüglich Kaution sind in zwei Raten zahlbar. Die Anzahlung setzt den Mietvertrag in Kraft. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn fällig. Bei Mietabschlüssen, die weniger als 30 Tage vor dem Mietbeginn liegen, sind die gesamte Miete und alle weiteren gebuchten Leistungen zuzüglich Kaution sofort fällig. Die Rücküberweisung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung nach Abreise. Alle Zahlungen erfolgen unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto des Vermieters:

    SSG Saline Service GmbH
    IBAN: DE70 5206 0410 0008 0221 00
    BIC: GENODE1EK1

    Rücktritt:
    Der Mieter kann durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten. Folgende Stornobedingungen und –gebühren gelten dabei:
    – bis 90 Tage vor Beginn der Mietzeit 10 % der Gesamtmiete, mindestens jedoch 100,00 €
    – 89 bis 35 Tage vor Beginn der Mietzeit 50 % der Gesamtmiete
    – ab 34 Tage vor Beginn der Mietzeit 100 % der Gesamtmiete

    Gelingt es dem Vermieter, einen anderen Mieter für den Zeitraum zu finden werden 10 % der Gesamtmiete fällig, mindestens jedoch 100 €. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

VI. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Biohotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Biohotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III. Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Biohotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Biohotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Biohotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    – höhere Gewalt oder andere vom Biohotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher  Tatsachen, z. B.  zur  Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden,
    – das Biohotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vertraglichen  Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des  Biohotels  in  der  Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Biohotels zuzurechnen ist,
    – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I. Nr. 2 vorliegt.

  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Biohotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Biohotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Biohotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Biohotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VIII. Haftung des Biohotels

  1. Das Biohotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Biohotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Biohotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Biohotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Biohotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Biohotels auftreten, wird das Biohotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Biohotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das 100fache des Zimmerpreises, jedoch höchstens EURO 3.500,00 und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu EURO 800,00.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Biohotels, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Biohotels abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Biohotel nicht, außer für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Regelungen der vorstehenden Nr. 1, Abs. 2-4 entsprechend.
  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden vom Biohotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Biohotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gelten die Regelungen der vorstehenden Nr. 1, Sätze 2-4 entsprechend.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform erfolgen. Gleiches gilt für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Biohotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Biohotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §§ 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Biohotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.